Führungskräfte – insbesondere direkte Vorgesetzte – haben bei der Umsetzung der betrieblichen Suchtprävention eine wichtige Schlüsselrolle. Die rechtlich vorgegebene Fürsorgepflicht umfasst auch die Wahrnehmung von Auffälligkeiten und die frühzeitige Intervention. Aber die Vorstellung, ein Teammitglied auf ein mögliches Suchtverhalten anzusprechen, erzeugt bei vielen Führungskräften Hemmungen. Wir zeigen auf, wie Führungskräfte rechtlich sicher und fürsorglich mit der Suchtprävention umgehen.
Für: Führungskräfte, Personalerinnen und Personaler, BGM Beauftrage
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