In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist es aus unternehmerischer Sicht sinnvoll, die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu fördern und Beschäftigte, die eine festgestellte Behinderung haben, bei der Arbeit zu unterstützen. Mit dem Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX setzt ein Unternehmen positive Anstöße und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligte. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung, die wichtigsten Regelungsinhalte und die Umsetzung in die Praxis.
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